Bis zu 15 Monate Förderung. Coaching für 0 Euro. Prüf in 2 Minuten, was für dich möglich ist.
Du beziehst Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld und willst dich selbstständig machen? Dann kann das Amt dein Gründungscoaching bezahlen und dir Geld für den Start dazugeben. Wir prüfen kostenlos, was in deinem Fall geht. Entscheiden tut das Amt, vorbereiten tun wir es mit dir.
- Coaching kostet dich
- 0 Euro
- Bewilligt das Amt deinen AVGS-Gutschein, übernimmt es die Coaching-Kosten zu 100 Prozent.
- Zuschuss pro Monat
- 300 Euro
- Beim Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter und legt 300 Euro im Monat dazu, steuerfrei.
- Förderung möglich
- bis 15 Monate
- 6 Monate in der ersten Phase, danach auf gesonderten Antrag noch einmal 9 Monate mit 300 Euro im Monat.
Kostenlos und unverbindlich. Keine Anmeldung, keine Kosten, keine Verpflichtung.
- Coaching kostet dich 0 Euro
- Check dauert 2 Minuten
- Keine Anmeldung, keine Verpflichtung
- AZAV-zertifizierte Coaching-Träger
- Das Amt entscheidet, wir bereiten es vor
1. Prüfen
Fünf kurze Fragen zu Status, Ziel und Region. Rund zwei Minuten, keine Anmeldung, kostenlos.
2. Einschätzung
Du siehst, welche Förderung zu deiner Situation passt. Wir bereiten deinen Amtskontakt vor, bevor du selbst dort anfragst.
3. Begleitung
Wenn du willst, verbinden wir dich mit einem zertifizierten Coaching-Träger. Du entscheidest, ob es weitergeht.
Der häufigste Förderweg nach dem Coaching
Diese drei Wege prüfen wir mit dir
Gründen mit Gründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld und beendest deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit, kann die Agentur für Arbeit deine Startphase unterstützen.
- Phase 1 (6 Monate): Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat, gedeckelt auf 3.621 Euro im Monat (Stand 2026).
- Phase 2 (9 Monate): 300 Euro im Monat, gesondert zu beantragen.
- Beispiel: bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind in Phase 1 monatlich 1.800 Euro möglich, mit Phase 2 noch einmal 2.700 Euro, zusammen bis zu 13.500 Euro.
Wichtig: unter anderem Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen. Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Gründungszuschuss im DetailEinstiegsgeld und Anlage EKS
Die Beantragung über das Jobcenter ist anspruchsvoll: neben dem Businessplan müssen Umsatz, Betriebsausgaben und Einkommen in der Anlage EKS nachvollziehbar geplant werden.
- Einstiegsgeld: individuell bemessen, bis zu 24 Monate möglich.
- Dazu bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Sachgüter, den du nicht zurückzahlen musst.
- Wir erstellen die Planungen gemeinsam mit dir und begleiten dich Schritt für Schritt bis zum Antrag.
Wichtig: Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters nach § 16b SGB II.
Einstiegsgeld im DetailMikrokredit und Finanzierung
Wenn für Ausstattung, Marketing, Waren oder Betriebsmittel Startkapital nötig ist, prüfen wir den Kapitalbedarf und bereiten eine realistische Finanzierung vor.
- Mikrokredit: in der Regel bis 25.000 Euro, Landesprogramme gehen bis 40.000 bis 50.000 Euro.
- KfW-Förderkredit (StartGeld): bis 125.000 Euro, zinsgünstig.
- Dein Businessplan wird gleich bankfähig aufgebaut, nicht nur förderfähig.
Wichtig: ein Kredit ist kein Zuschuss. Er wird zurückgezahlt und muss zur Tragfähigkeit deiner Gründung passen.
Businessplan und FinanzierungHäufige Fragen vorab
Was kostet mich das?
Nichts. Der Check hier ist kostenlos. Und wenn das Amt dir einen AVGS ausstellt, also einen Gutschein für ein Gründungscoaching, bezahlt das Amt das Coaching zu 100 Prozent. Für dich bleiben 0 Euro.
Wie viel Geld kann ich bekommen?
Beziehst du Arbeitslosengeld I, kann der Gründungszuschuss 6 Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld weiterzahlen und 300 Euro im Monat dazulegen, steuerfrei. Danach sind auf gesonderten Antrag noch einmal 9 Monate mit 300 Euro im Monat möglich, also bis zu 15 Monate insgesamt. Beziehst du Grundsicherungsgeld, kommt Einstiegsgeld in Frage, bis zu 24 Monate lang, dazu bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Anschaffungen, den du nicht zurückzahlen musst.
Bekomme ich das Geld sicher?
Nein, garantieren kann das niemand. Die Förderung ist eine Ermessensleistung: dein Amt entscheidet in deinem Einzelfall. Beim Gründungszuschuss musst du zum Beispiel bei Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Genau deshalb lohnt sich der Check: du gehst vorbereitet zum Amt statt auf gut Glück.
Wie lange dauert das?
Der Check hier dauert rund 2 Minuten, fünf kurze Fragen. Danach meldet sich ein Coaching-Träger bei dir. Die fachkundige Stellungnahme, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss brauchst, gibt es in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wie lange das Amt selbst braucht, liegt nicht bei uns, üblich sind zwei bis drei Wochen.
Muss ich mich zu etwas verpflichten?
Nein. Du meldest dich nicht an, du unterschreibst nichts und du kannst nach dem Gespräch jederzeit Nein sagen. Der Check ist kostenlos und unverbindlich.
Was passiert mit meinen Daten?
Deine Angaben gehen nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung an den Coaching-Träger, der deinen Fall betreut. Nicht an Dritte, nicht ohne dein Ja.